Kehr- und Überprüfungsarbeiten

 

Die typischen Schornsteinfegerarbeiten umfassen zum einen die Kehr- und Überprüfungsarbeiten basierend auf den Vorgaben der Bundes-Kehr- und Überprüfungsordnung (Bundes-KÜO) sowie die umweltschutztechnischen Messungen gemäß der Kleinanlagenverordnung (1. BImSchV). Niemand außer den Angehörigen des Schornsteinfegerhandwerks ist für diese Arbeiten besser ausgebildet. Die Traditionsaufgaben des Handwerks werden schon seit etlichen Jahrzehnten zur besten Zufriedenheit der Kunden ausgeführt. Dennoch hat das Schornsteinfegerhandwerk zur Qualitätssteigerung und kontinuierlichen Verbesserung seiner Tätigkeiten seit Jahren ein Qualitäts- und Umweltmanagementsystem eingeführt, nach dem es regelmäßig überwacht und zertifiziert wird. Verbriefte Qualität auf die Sie sich als Kunde verlassen können:

Rauchwarnmelder

 

500 Brandtote, 5.000 Brandverletzte mit Langzeitschäden und über eine Mrd. Euro Brandschäden im Privatbereich werden jährlich durch Brände verursacht. In den meisten Bundesländern ist daher die Installation von Rauchmeldern bereits gesetzlich vorgeschrieben. Mittlerweile gibt es Rauchmelder in jedem Baumarkt zu kaufen und werden in großer Stückzahl im privaten Bereich verbaut. 

Der Schutz durch Rauchwarnmelder ist nachweislich, mit ihnen können Leben gerettet und Hunderte von Toten verhindert werden, wenn geeignete Geräte ordnungsgemäß und funktionstüchtig verbaut werden.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist die Information, dass es meist nicht das Feuer ist, dass zu Todesfällen führt, sondern bereits der entstehende Rauch. Dieser verbreitet schneller als Feuer und kann zum Tode führen. Etwa 80 % aller Todesopfer bei Bränden erliegen einer Rauchvergiftung. Unter dieser Voraussetzung sind Rauchwarnmelder der wirksamste Schutz. Besonders sicher gelten dabei funkvernetzte Systeme.

 

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Energieausweis

Warum ein Energieausweis?

In privaten Haushalten stellen die Heizkosten den größten Anteil der Betriebskosten dar. Noch immer wird in Deutschland ein Drittel des gesamten Primärenergieverbrauchs für die Raumheizung und Warmwasserbereitung aufgewendet. Dennoch ist, anders als bei vielen Haushaltsgeräten und Autos, der Energiebedarf von Gebäuden für deren Nutzer meist eine unbekannte Größe.

Verlässliche Informationen über den Energiebedarf sind vor Einzug meist nicht erhältlich, obwohl in der Bundesrepublik ca. dreißig kommunale oder regionale Energie- oder Gebäudeausweise für den Gebäudebestand existieren. Sie weisen jedoch verschiedene Bezeichnungen, Klassifizierungen und Anforderungsgrößen auf. Ein bundesweit unkomplizierter Vergleich zwischen Gebäuden ist so kaum möglich. Lediglich für Neubauten macht die Energieeinsparverordnung von 2002 einen Energiebedarfsausweis zur Pflicht.

Wann müssen Energieausweise voraussichtlich ausgestellt werden?

Wenn Gebäude oder Gebäudeteile (Wohnungen, Nutzeinheiten) neu gebaut, verkauft, verpachtet oder vermietet oder geleast werden. Dem potenzienellen Käufer oder Mieter ist auf Nachfrage eine Kopie des Energieausweises auszuhändigen.
Bei Modernisierungen, An- oder Ausbauten muss nur dann ein Energieausweis ausgestellt werden, wenn im Zuge der Modernisierung eine ingenieurmäßige Berechnung des Energiebedarfs des gesamten Gebäudes erfolgt, die eine kostengünstige Ausstellung des Ausweises ermöglicht.

Ein Energieausweis ist im Regelfall 10 Jahre gültig.

Für kleine Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche und für denkmalgeschützte Gebäude müssen keine Energieausweise ausgestellt werden.
Findet in einem Gebäude kein Nutzerwechsel statt und ergeben sich auch keine anderen Gründe, die zur Ausstellung verpflichten, besteht kein gesetzlicher Zwang, einen Energieausweis auszustellen. Die Ausstellung von freiwilligen Energieausweisen z.B. zur Vorbereitung einer energetischen Modernisierung
ist jedoch möglich.

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